Zuteilung des Bauspardarlehens

Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme. Diese wird nach einem genehmigten Verfahren des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zugeteilt. Die Bausparsumme ist zuteilungsreif, wenn an dem jeweiligen Bewertungsstichtag die Bausparsumme des Bausparvertrages ein Mindestsparguthaben von 50% betragen hat, die benötigte Bewertungszahl erreicht und die Zuteilungsreihenfolge berücksichtigt wurde.

Die Zuteilung muss vom Bausparer schriftlich beantragt werden. Die für die Zuteilung maßgebende Bewertungszahl errechnet sich aus dem 0,5fachen Bausparguthaben und 10fachen Betrag der Zinsen, die in dem Bausparvertrag enthalten sind durch 4 v. T. (4/1000) der Bausparsumme geteilt wird. Die Zinsen, die bis zum Bewertungsstichtag angefallen sind, aber keine Berücksichtigung im Bausparvertrag fanden, werden als Zinsgutschriften bewertet. Bewertungsstichtage eines jeden Jahres sind: Der 31. März und der 30. September. Die Bewertungszahlen beziehen sich auf diese Stichtage und sind maßgebend für die Zuteilungen.

Die voraussichtliche Zuteilung wird dem Bausparer schriftlich mitgeteilt. Ab dem Stichtag der Zuteilung steht die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Über das Bausparguthaben kann der Bausparer jederzeit verfügen, das Bauspardarlehn darf jedoch nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Die Bausparkasse kann für das bereit gestellte Bauspardarlehen einen Zinsausgleich verlangen.

Der Bausparer hat die Möglichkeit jederzeit auf die Zuteilung zu verzichten und der Bausparvertrag wird weitergeführt. Bei einer Weiterführung des Bausparvertrages kann der Bausparer seine Rechte bezüglich der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. Tritt dieser Fall ein, ist die Bausparsumme nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf des Eingangs seines Antrages vorweg bereit zu stellen. Machen mehrere Bausparer davon Gebrauch, werden diese in der Reihenfolge des Eingangs ihres Antrages für die Zuteilung berücksichtigt.

Interhyp – der führende Baufinanzierungsvermittler