Vorfälligkeitsentschädigung

Wird eine Immobilienfinanzierung während der Zinsfestschreibungszeit von dem Schuldner gekündigt und vollständig getilgt so muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Finanzinstitut gezahlt werden.

Da die Banken nicht dazu verpflichtet sind, Kündigungen für laufende Immobilienfinanzierungen während der Zinsfestschreibungszeit anzuerkennen, ist dieses Gebiet rechtlich ein wenig unklar. In begründeten Fällen (bsp. Verkauf der Immobile) müssen die Banken die Kündigung des Darlehens jedoch akzeptieren und sind im Gegenzug dazu berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern, sofern der Bank durch die ausbleibenden Zinseinnahmen ein Schaden entsteht.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Wissenschaft für sich und kann nach verschiedenen Methoden erfolgen ("Aktiv-Aktiv" oder "Aktiv-Passiv"). Stark vereinfacht erklärt, errechnet die Bank die Differenz zwischen den verlorenen Zinseinnahmen und dem Betrag, den sie bekommen würde, wenn sie das Geld in eine festverzinsliche Wertanlage investieren würde.

Begrifflichkeit: Die Vorfälligkeitsentschädigung wird auch als Vorfälligkeitsentgelt, Vorfälligkeitsgebühr oder Vorfälligkeitszahlung bezeichnet.

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