Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes

Renovierungen stehen in einer ganz normalen Wohnung nicht sehr häufig an. Diese wird einmal richtig gut eingerichtet und renoviert und dann kann man darin, solange es keinen Vorfall gibt lange leben, ohne größere Umbauarbeiten erledigen zu müssen. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude sieht dies aber ganz anders aus. Zuerst einmal muss man sich darüber Gedanken machen, was alles geändert werden darf. Es gibt sehr strenge Richtlinien und Auflagen, die beachtet werden müssen bei einer solchen Renovierung. Aber auch das Wohnen in so einem Gebäude ist nicht einfach. Löcher bohren, Nägel einschlagen in die Wand sind Dinge, die man nicht tun darf. Dies muss man aber vorab erstmal wissen. Auch das Baudarlehen sollte nicht vernachlässigt werden. Dies spielt auch eine große Rolle.

Die Renovierung an sich ist daher etwas schwieriger. Nicht alles darf abgerissen oder neu gemacht werden. Restauration muss beispielsweise bei schönen Gemälden an der Wand vollzogen werden. Das Überstreichen ist natürlich auch nicht gestattet. Für so eine aufwendige Renovierung braucht man auch Geld. Die Baufinanzierung wird aber eventuell auch bezuschusst. Den Kredit und auch die Zinsen muss der Besitzer selbst übernehmen. Dennoch sind meistens die Gemeinden oder auch die Städte da, und helfen bei einer Renovierung, vor allem, wenn diese für das Gebäude dringend notwendig erscheint.

Das Baudarlehen kann eventuell auch mit einem günstigeren Zinssatz versehen werden. Man sollte sich vor so einer Renovierung erst an die zuständige Gemeinde wenden. Diese kann auch als Berater dienen und einem sagen, was gemacht werden darf und was nicht. Sind diese nicht gut genug darüber informiert, kann sich noch zusätzlich ein Anwalt einschalten, der die Informationen heraussucht und diese weitergibt. Die Gemeinde wird wahrscheinlich nichts für die Informationen verlangen. Der Anwalt hingegen wird sein Honorar sehr hoch ansetzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann so einen Fall mit einschließen. Hat man eine Versicherung, die den Rechtsschutz mit einbezieht, sollte man auch diese Eventualität prüfen lassen.

Natürlich hilft diese auch, wenn man vielleicht mit dem Baugeld etwas geändert hat, was man nicht hätte dürfen. Rückgängig wird man zwar diesen Schaden nicht mehr machen können, aber die Versicherung hilft einem dabei die Kosten für das Gericht zu bezahlen. Man sollte sich zusätzlich auch überlegen, ob man für diesen Fall nicht eine Versicherung abschließt. Kein Mensch ist unfehlbar und deshalb kann es vielleicht aus Unachtsamkeit oder falscher Information heraus dazu kommen, dass ein Teil des denkmalgeschützten Gebäudes beschädigt wird. Wird es aber ordnungsgemäß renoviert, so hat man sicherlich auch an diesem Gebäude lange Freude

Interhyp – der führende Baufinanzierungsvermittler