Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung in der Schweiz
Der Bau eines Hauses oder der Erwerb einer Immobilie in der Schweiz wird von deutschen Käufern oft angefragt. Internationale Finanzdienstleister sind auf die Auslandsfinanzierung von Häusern und Immobilien spezialisiert. Im Internet kann sich der Käufer über eine konkrete Finanzierung bei verschiedenen Internationalen Finanzdienstleistern informieren. In der Schweiz wird der Erwerb eine Immobilie nach den „Lex Koller Gesetzen“ geregelt. Diese erlauben eine Vielzahl von Immobilienerwerb nicht. Der jeweilige Einzelfall muss an Hand dieses Gesetzes überprüft werden. Vor dem sicheren Erwerb einer Immobilie benötigt der Käufer eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz.
Für den Erwerb einer Zweitwohnung muss ein Bewilligungsschreiben der des jeweiligen Kantons vorliegen. Hinzu kommen ein notarieller schriftlicher Kaufvertrag, eine Grundpfandbestellung, ein Grundbuchauszug, ein Lageplan, eine Baugenehmigung, eine Handänderungssteuer, eine Grunderwerbssteuer und ein Nachweis der Gebäudeversicherung. Auf gesonderten Wunsch sollte noch eine Verkehrswertschätzung durch geführt werden. Um die Höhe der genannten Nebenkosten für den Kauf oder Erwerb eine Immobilie zu berechnen, sollte sich der Käufer an die zuständige Stelle des jeweiligen Kantons wenden. Es ist zu beachten, dass die Kosten und Gebühren in jedem Kanton von einander abweichen.
Der anfallende Zinssatz für eine Hypothek liegt gering erhöht über den regulären Zinssatz in Deutschland. Der Festschreibungszeitraum des Zinssatzes liegt zwischen 5 bis 15 Jahren. Der Beleihungswert für die Immobilie liegt bei 70 Prozent (80 Prozent bei Beamten). Liegen Ersatzsicherheiten wie Geldanlagen, Lebensversicherungen usw. vor, kann die Immobilie komplett finanziert werden. Soll die Immobilie in der Schweiz nicht beleiht werden, so werden Darlehen ohne Sicherheiten bis 60.000 Euro (100.000 Euro bei Beamten) in Deutschland vermittelt.