Immobilienfinanzierung während der Probezeit

Vor der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen prüfen die Banken die Bonität des künftigen Kreditnehmers. Beachtet wird dabei unter anderem das zur Verfügung stehende Vermögen, aber auch die Höhe des Einkommens. Wichtig ist dabei, dass das Einkommen dauerhaft zur Verfügung steht, denn nur so ist eine langfristige Finanzierbarkeit des Kredites möglich.

Um Einkommen dauerhaft erzielen zu können, sollten sich Arbeitnehmer bereits in einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis befinden, idealerweise ist auch die Probezeit bereits abgelaufen. Schließlich kann ein Arbeitsvertrag während der Probezeit von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, das Einkommen würde sich in diesem Fall durch den Bezug von Arbeitslosengeld I deutlich reduzieren. Einige Banken verzichten aufgrund der hierbei entstehenden Risiken komplett auf die Finanzierung einer Immobilienfinanzierung während der Probezeit. Einige andere Institute nehmen die Finanzierung zwar grundsätzlich vor, allerdings nur unter Berücksichtigung des Beleihungswertauslaufs sowie des eingesetzten Eigenkapitals.

Die Faktoren des Einkommens und der Probezeit nehmen auch Einfluss auf den von der Bank berechneten Score-Wert. Dieser fällt natürlich umso positiver aus, je höher das Einkommen und je länger der Arbeitnehmer bereits bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist. Sofern sich der Antragsteller noch in der Probezeit befindet und die Bank grundsätzlich derartige Finanzierungen durchführt, wird sich dies auf den Score-Wert auswirken. Dieser schließlich nimmt Einfluss auf die Zinsgestaltung, wobei Antragsteller bei einem schlechteren Scoring einen höheren Zinssatz an die Bank bezahlen müssen. Die Bank finanziert hiermit das Risiko sowie die Notwendigkeit höherer Rückstellungen, die gebildet werden müssen, falls der Kredit ausfällt und nicht weiter finanziert werden kann. Fazit: Immobilienfinanzierungen während der Probezeit sind grundsätzlich möglich, allerdings oft nur durch Bezahlung höherer Zinssätze.

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