Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung in Portugal
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür in Portugal eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen. Wer in Portugal eine Immobilie bauen möchte, sollte zunächst eine Baugenehmigung von der Zuständigen Behörde einholen. Internationale Finanzdienstleister sind bei der Finanzierung der gewünschten Immobilie behilflich.
In Portugal beginnt der Kauf einer Immobilie mit dem „contrato promessa de compra e venda“, den Vorvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, aus dem hervorgeht, dass eine Immobilie erworben oder gebaut werden soll. Dieser Vertrag ist rechtsgültig, auch wenn keine notarielle Beurkundung vorliegt. Vor Abschluss des Vertrages sollte der Käufer daher alle Eintragungen im Grundbuch und bei den Eigentumsverhältnissen einsehen. Für den Abschluss dieses Vertrages fallen in der Regel zehn Prozent des späteren Kaufpreises an. Der Käufer verliert sein Geld, wenn er von dem geschlossenen „contrato promessa de compra e venda“ zurücktritt.
Die anfallende Grunderwerbssteuer beträgt 10 Prozent des Kaufpreises. Zusätzliche Kosten fallen an als: Notarkosten, Anwaltskosten, Stempelsteuer, Grundsteuern, Einnahmesteuer bei Vermietung von Ferienhäusern und –wohnungen. Die Nebenkosten und die Immobilienkosten ergeben die Finanzierungssumme. In Portugal kann zur Finanzierung der Immobilie eine Beleihung der Immobilie genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Der Beleihungswert beträgt 70 Prozent (für Beamte 80 Prozent) der Immobilie. Sind zusätzliche finanzielle Sicherheiten vorhanden, kann der Beleihungswert auf 100 Prozent steigen. Der Zinssatz liegt gering über den in Deutschland geltenden Zinssatz. Der Zeitraum der möglichen Zinssatzfestschreibung liegt zwischen 5 bis 15 Jahren.