Immobilienfinanzierung Nebenkosten und Notarkosten
Jeder Erwerber einer Immobilie muss berücksichtigen, dass auf den eigentlichen Kaufpreis der Immobilie noch einmal Nebenkosten anfallen. Die Nebenkosten betragen nach einer Faustregel ungefähr zehn Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Hier fällt zunächst die Grunderwerbssteuer an. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die jeder Erwerber einer Immobilie zahlen muss. Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.Wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt ist, schickt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an das zuständige Grundbuchamt. Diese ist eine Voraussetzung für die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch.
Da der Kauf von Immobilien in notariellen Urkunden festgehalten werden muss, fallen natürlich beim Kauf einer Immobilie auch Notarkosten an. Die Notargebühren richten sich in ihrer Höhe auch nach dem Verkehrswert der erworbenen Immobilie. Daneben kommt es darauf an, ob zunächst eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, oder bei einer Immobilienfinanzierung eine Hypothek oder Grundschuld bestellt werden soll. Hier fallen jeweils zusätzliche Notargebühren an. Auch bei der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fallen Grundbuchkosten an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Verkehrswert der Immobilie, der zumeist aus der notariellen Urkunde entnommen wird.
Wird die Immobilie über einen Makler erworben, kann dieser selbstvertändlich eine Courtage verlangen. Deren Höhe sollte vor dem Immobilienkauf feststehen. Die Nebenkosten bei einem Immobilienerwerb sind somit nicht zu unterschätzen und bei einer eventuellen Finanzierung auf jeden Fall zu berücksichtigen. Sowohl seriöse Immobilienmakler als auch Kreditinstitute werden potentielle Interessenten darauf hinweisen.