Immobilienfinanzierung trotz Insolvenz oder Privatinsolvenz
Bei einer Firmeninsolvenz kontrolliert ein Insolvenzverwalter alle Geschäftsvorgänge des insolventen Unternehmens. Nur unter besonders günstigen Voraussetzungen ist ein - meist stark reduzierter - Weiterbetrieb des Unternehmens möglich. Investitionen in Eigentumsimmobilien sind in der Insolvenzphase eines Unternehmens nicht möglich. Hier steht die Befriedigung der Gläubiger oder ein Vergleich mit ihnen im Vordergrund.
Man muss schon richtig gut verdienen, um bei einer Privatinsolvenz einen pfändbaren Betrag vom Nettogehalt übrig zu haben, der dann unter Aufsicht eines Treuhänders an die Gläubiger verteilt wird. In dieser Situation einen neuen Kredit aufzunehmen - also neue Verbindlichkeiten und Schulden einzugehen - um eine Wohnung zu finanzieren: darauf wird sich keine Bank -ob vor oder nach der Wirtschaftskrise- einlassen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung, die aber vom Gericht versagt werden kann, wenn während des sechsjährigen Insolvenzverfahrens neue Darlehen aufgenommen werden.
Das Insolvenzverfahren soll einen Schuldner entschulden. Lebt der Schuldner in einer Ehe oder Partnerschaft und ist der Partner von der Insolvenz nicht betroffen und verdient seinerseits ganz ordentlich, so kann mit dem Einkommen der beiden, ggf. zuzüglich Kindergeld, ein Betrag zusammenkommen, der ordentlich zum Leben reicht und unter normalen Voraussetzungen sogar die Finanzierung einer eigenen Immobilie ermöglichen würde. Da die Bank bei einer Kreditvergabe aber immer die Lebenspartner als gemeinsame Nutzer der Wohnung auch als gemeinsam haftende Schuldner der Wohnung betrachtet, wäre sie bei einer Person, die sich im Insolvenzverfahren befindet, nicht in der Lage, ihre Forderungen durchzusetzen, falls der andere Schuldner ausfällt. Aus dieser Zwickmühle gibt es kein Entrinnen - und somit auch keine Finanzierung.