Erklärung: Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag wird vor allem mit der Absicht abgeschlossen den angesparten Geldbetrag für eine Baufinanzierung oder andere Immobiliengeschäfte zu nutzen. Der Vertrag kommt zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse zustande und zählt allgemein zu den Sparverträgen. Die prozentuale Verzinsung, sowie die Sparsumme des Bausparvertrages sind vertraglich festgelegt.
Der Bausparer hat die Möglichkeit vor dem erreichen der Endsumme über das Geld zu verfügen. Dabei kann der Differenzbetrag zwischen Realsumme und Endsumme als Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Das Bauspardarlehn ist bei Vertragsbeginn mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Der Bausparer kann das Darlehen ab dem erreichen der Mindestsparsumme, sowie der Bewertungszahl in Anspruch nehmen und dann einen Kredit aufnehmen.
Bausparverträge eignen sich als Vertrag für einen Bezug der Wohnungsbauprämie, als Arbeitnehmersparzulage oder für vermögenswirksame Leistungen. Das Bausparguthaben setzt sich aus den geleisteten Beiträgen, den Zinsen und der Wohnungsbauprämie zusammen. Die Zuteilung der Bausparsumme ist vertragsabhängig. Die Faktoren der Zuteilung sind in den Allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Bausparkasse geregelt. Der Zeitraum bis zu einer möglichen Zuteilung kann von 12 bis zu 80 Monaten variieren.
Vom Bausparer sind kontinuierliche Regelsparbeiträge zu entrichten. Die Höhe ist optional und richtet sich nach der vertraglich festgelegten Bausparssumme. Die Zahlungsweise kann in verschiedenen zeitlichen Abständen erfolgen und ist in der Regel bei Vertragsabschluss wählbar. Für die Zuteilung des zur Verfügung stehenden Kapitals sind ist die Bewertungszahl entscheidet. Sie bildet sich durch Saldierung aus den geleisteten Sparbeiträgen, den Zinsen und der Laufzeit. Die Berechnung findet bei neueren Verträgen in der Regel monatlich statt. Bei älteren Verträgen kann eine Quartalsberechnung erfolgen. Ist die Mindestsparzeit, sowie eine ausreichende Bewertungszahl erreicht worden, kann eine Zuteilung erfolgen.