Bausparkonto auflösen oder kündigen
Der Grundsatz des Bausparens beruht auf gegenseitiger Hilfe. Das bedeutet wiederum, beim Bausparen stellen zahlreiche Sparer ihr Sparguthaben für besonders zinsgünstige Bauspardarlehen zur Verfügung und erwerben damit einen Anspruch auf ein in der Regel von der Bausparkasse unkündbares Darlehn.
Eine Kündigung oder Auflösung des Bausparvertrages durch den Bausparer ist jederzeit möglich. Eine Kündigung durch die Bausparkasse nur im Falle bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten des Bausparers. Hat der Bausparer seine 12 zu leistenden Regelsparbeiträge unter Anrechnung der Sonderzahlungen nicht erfüllt, und hat er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse der Nachzahlung länger als drei Monate nach Zugang der Aufforderung nicht Folge geleistet, kann die Bausparkasse die Kündigung aussprechen. Die Wiederherstellung des früheren Vertragsverhältnisses kann vom Bausparer dann beantragt werden, wenn die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht veranlasst wurde und bedarf der Zustimmung der Bausparkasse.
Das Guthaben des Bausparers wird nebst Zinsen innerhalb der geltenden Frist ausgezahlt. Das heißt, der Bausparer kann verlangen, dass sein Guthaben am Termin der Zuteilung, der dem Ablauf von drei Monaten nach Kündigungseingang folgt, zurückgezahlt wird. Erteilt der Bausparer die Auflösung oder Kündigung nach Ablauf der Steuer- oder Prämiensperrfrist, erhält er neben dem Guthaben, die Zinsen und die ebenfalls gewährte Wohnungsbauprämie. Allerdings geht die Prämie verloren, wenn der Bausparvertrag innerhalb der Sperrfrist gekündigt wird. Selbst, wenn das Guthaben zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird. Sind evtl. Steuervorteile oder die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen worden, sind auch diese verloren. Da diese Prämien vom Finanzamt zurückverlangt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Diese greift im Falle des Todes des Bausparers bzw. seines Ehegatten oder bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.
Bevor jedoch eine Kündigung bzw. Auflösung des Vertrages in Erwägung gezogen wird, sollte ein Beratungsgespräch mit einem Experten der Bausparkasse geführt werden.